
Hinweise zu Einreise und Aufenthalt
Visa
Wenn Sie nicht BürgerIn eines EU-Staates sind und ihr Aufenthalt in Deutschland länger als 90 Tage (pro Halbjahr) dauern soll oder wenn Sie während des Aufenthalts einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum.
Bei Aufenthalten bis 90 Tagen – und sofern keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird – benötigen Sie je nach Herkunftsland ein Visum oder auch nicht. Mit Hilfe dieser Tabelle des Auswärtigen Amtes können Sie herausfinden, ob Sie ein Visum benötigen.
Kurzaufenthaltsvisa (Typ C)
Visa für Aufenthalte bis 90 Tage werden seit der Einführung des Visakodex der Europäischen Union im April 2010 als "Kurzaufenthaltsvisa (Typ C)" bezeichnet.
Ihr Visum müssen Sie in den meisten Fällen vor der Einreise beantragen. BürgerInnen einiger Länder dürfen Visa auch noch nach der Einreise beantragen. Dies können Sie ebenfalls obiger Tabelle des Auswärtigen Amtes entnehmen.
Den Visumsantrag müssen Sie grundsätzlich persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Zuständig ist diejenige Auslandsvertretung, die Ihrem Wohnort in Ihrem Heimatland am nahesten liegt. Eine Liste sämtlicher deutscher Auslandsvertretungen finden Sie hier beim Auswärtigen Amt.
Für einen Visumsantrag müssen Sie in der Regel mitbringen:
- ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular in zwei Ausfertigungen
- drei aktuelle Passbilder
- einen Reisepass, dessen Gültigkeit die des beantragten Visums um längere Zeit überschreitet
- eine Bestätigung über eine Krankenversicherung, die während Ihres Aufenthalts in Deutschland wirksam ist
- Dokumente, die die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
- Dokumente, die den Aufenthaltszweck belegen
Vom IBH erhalten Sie nach der Anmeldung zu einem Sprachkurs und Eingang einer Anzahlung von 50% der Kursgebühr eine Anmeldebestätigung, die als Nachweis für den Aufenthaltszweck anerkannt wird.
Was genau verlangt wird, ist von Land zu Land verschieden. Daher sollten Sie sich vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung über die mitzubringenden Unterlagen erkundigen. Oft enthalten auch die Internetseiten der Auslandsvertretungen ausführliche Informationen dazu.
Visa nach Deutschland kosten zur Zeit 60 €. Bei Ablehnung eines Visums wird das Geld nicht zurückerstattet. In einigen Fällen ist eine Kostenbefreiung oder zumindestens -ermäßigung möglich. Siehe hierzu das Visumgebühren-Merkblatt des Auswärtigen Amtes.
Die Ausstellung eines Visums kann mehrere Monate dauern. Bei Kurzaufenthaltsvisa ist die Ausstellung außerhalb der Hauptreisezeiten in der Regel jedoch schon innerhalb von zwei Wochen erledigt.
Studentenvisa
Als BürgerIn eines der EWR-Staates benötigen Sie zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland kein Visum. Zu den EWR-Staaten zählen die EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein.
Als BürgerIn eines anderen Staates müssen Sie in der Regel vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Studentenvisum beantragen. Der Ablauf entspricht dem für Kurzaufenthaltsvisa (siehe oben).
Sie benötigen zusätzlich
- einen Zulassungsbescheid der Universität
- unter Umständen Nachweise über Aufnahmeprüfungen und Studienleistungen
- unter Umständen ein polizeiliches Führungszeugnis
- unter Umständen schriftliche Aussagen darüber, weshalb Sie in Deutschland studieren wollen
- unter Umständen Nachweis über ausreichenden Wohnraum
Steht noch nicht fest, an welcher Universität Sie studieren werden, ist es ggf. möglich, ein "Studienbewerbervisum" zu beantragen.
BürgerInnen folgender Staaten können bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde ein Studentenvisum auch nach der Einreise beantragen:
- Andorra
- Australien
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Südkorea
- USA
Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie Ihren Wohnsitz nehmen werden.
Es wird empfohlen, sämtliche Schulabschluss- und Hochschulzeugnisse im Original und in beglaubigter Übersetzung mit nach Deutschland zu bringen.
Visa für Sprachkurse
Die Bestimmungen für länger als 90 Tage dauernde Aufenthalte mit dem Zweck, einen Sprachkurs zu absolvieren, entsprechen in der Regel denen für Studentenvisa.
Anstelle der Nachweispflichten bezüglich des Studiiums benötigen Sie eine Anmeldebestätigung zum Sprachkurs. Vom IBH erhalten Sie diese nach der Anmeldung zum Sprachkurs und Eingang einer Anzahlung von 50% der Kursgebühr.
